Die neuen Wohnungsbauprogramme

Förderungen der KfW

Die bisherigen Förderprogramme „Ökologisch Bauen“, „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ und

„Wohnraum Modernisieren Öko-Plus“ werden zum 01.04.2009 durch neue Programme ersetzt.

Die neuen Programmbedingungen gelten für alle Anträge, die ab dem 01.04.2009 bei der KfW eingehen. Bis dahin gelten die Bestimmungen der bisherigen Programme. Nachstehend ein Überblick:

 

 

KfW - Energieeffizient Bauen 

 

Gefördert wird der Neubau eines 

 

 

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  • KfW-Effizienzhauses 55 (bzw. auch eines Passivhauses) im Programm Nr. 153

    - Die nach der EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte für einen analogen Neubau dürfen zu max. 55 % erreicht werden und

    - der maximale Jahresprimärenergiebedarf (Qp) darf 40 kWh pro qm Gebäudenutzfläche AN und Jahr nicht übersteigen. 

     

  • KfW-Effizienzhauses 70 im Programm Nr. 154

    - Die nach der EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte für einen analogen Neubau dürfen zu max. 70 % erreicht werden und

    - der maximale Jahresprimärenergiebedarf (Qp) darf 60 kWh pro qm Gebäudenutzfläche AN und Jahr nicht übersteigen.

     

  • Achtung: Die Förderung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien wird mit Einführung dieses (neuen) Programms auslaufen.

     

     

  • KfW - Energieeffizient Sanieren

     

    Mit dem neuen Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird das Förderangebot zur energetischen

    Modernisierung bestehender Wohngebäude gestrafft und damit übersichtlicher gestaltet. Gefördert wird die Sanierung von Gebäuden, die vor dem 01.01.1995 gebaut wurden, und zwar als 

     

     

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  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 im Programm Nr. 151

    - Die nach der EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte für einen analogen Neubau dürfen zu max. 70 % erreicht werden.

  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 ebenfalls im Programm Nr. 151

    - Die nach der EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte für einen analogen Neubau dürfen zu max. 100 % erreicht werden.

  • Alternativ dazu ist auch die Förderung von Einzelmaßnahmen und die freie Kombination von

    Maßnahmen im Programm Nr. 152 möglich.

  • Die bisher vordefinierten Maßnahmenpakete entfallen.
  • Förderung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten

    - max. 75 TEUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

    - max. 50 TEUR pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen.

  • Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sind wie bisher Tilgungszuschüsse in Höhe von 12,5 %

    oder 5 % des Zusagebetrages möglich.

  • Die technischen Anforderungen an die durchgeführten Maßnahmen entsprechen weitgehend

    dem zum 01.04.2009 auslaufenden Programm „Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS“ bzw. dem „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“.

  • Die Inanspruchnahme eines KfW-Kredites für die Heizungserneuerung auf Basis erneuerbarer Energien als Einzelmaßnahme ist nicht möglich (jetzt nur noch förderbar über KfW-WohnraumModernisieren STANDARD).

     

  • Für diese vorgenannten neuen Programme gilt: 

     

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  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate und kann um weitere 24 Monate verlängert werden.
  • Bereitstellungsprovision wird ab dem 13. Monat berechnet.
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

     

     

  • Im Zuge der Programmreform hat die KfW dem Programm KfW-Wohnraum Modernisieren einen weiteren Baustein zugefügt (Zusagen ab 01.04.2009 möglich): KfW - Energieeffizient Bauen 

     

    • Mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit erfolgt jetzt neu eine Förderung in der Variante ALTERSGERECHT UMBAUEN - Programm Nr. 155 zur Anpassung von Wohngebäuden an die besonderen Bedürfnisse entsprechender Personen.
    • Wohnflächenerweiterungen und die Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten sind ebenfalls - unter gewissen Voraussetzungen - förderbar.

     

    Für alle Fragen rund um diese Neuerungen der KfW-Förderung stehen Ihnen unsere Baufinanzierungsberater gerne zur Verfügung.

    Volksbank Mönchengladbach
    BLZ: 31060517

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