Patientenverfügungen

Hierbei besteht die Möglichkeit, alle Einzelheiten einer medizinischen Behandlung für den Fall zu regeln, dass man selbst nicht in der Lage dazu ist, seinen Willen dahingehend zu äußern.

 

Betreuungsverfügung

Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens zu benennen, die - sollte eine Betreuung notwendig werden - diese in Ihrem Sinne für Sie übernimmt.

 

Vorsorgevollmacht

Hierbei wird eine Person Ihres Vertrauens die Vollmacht eingeräumt, für Sie Entscheidungen zu fällen. Der Umfang dieser ausgestellten Vollmacht ist frei zu gestalten. Der Bevollmächtigte ist sofort handlungsfähig.

Volksbank Mönchengladbach
BLZ: 31060517

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