Wie soll die medizinische Behandlung im Ernstfall geregelt sein? Wer soll Sie vertreten, falls Sie nicht mehr handlungsfähig sein sollten? Dies sind Fragen, die Sie rechtzeitig festlegen können.
Patientenverfügungen
Hierbei besteht die Möglichkeit, alle Einzelheiten einer medizinischen Behandlung für den Fall zu regeln, dass man selbst nicht in der Lage dazu ist, seinen Willen dahingehend zu äußern.
Betreuungsverfügung
Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens zu benennen, die - sollte eine Betreuung notwendig werden - diese in Ihrem Sinne für Sie übernimmt.
Vorsorgevollmacht
Hierbei wird eine Person Ihres Vertrauens die Vollmacht eingeräumt, für Sie Entscheidungen zu fällen. Der Umfang dieser ausgestellten Vollmacht ist frei zu gestalten. Der Bevollmächtigte ist sofort handlungsfähig.