Ein ganz wichtiger Punkt! Denn bei uns können Sie Mitglied werden und damit Teilhaber unserer Bank. Durch den VR-MitgliederBonus punkten Sie dann zusätzlich: Wir belohnen Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistung. Sammeln Sie einfach MitgliederBonus-Punkte durch Ihr Geschäft mit uns, die wir Ihnen jährlich zusätzlich zur Dividende gutschreiben.
Es lohnt sich Teilhaber der Volksbank zu sein.
Wir sind anders als andere Banken: Als Mitglied sind Sie Teilhaber. Das geht, weil wir eine Bank sind, die genossenschaftlich strukturiert ist. Bei uns gilt der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ und das Solidaritätsprinzip. Ein Erfolgsmodell seit mehr als 125 Jahren. Als Mitglied verdienen Sie mit unserem VR-Mitglieder-Bonus-Programm zusätzlich. Neben der jährlichen Dividendenzahlung bekommen Sie einen Mehrwert, der sich nach einem Punktesystem bemisst: Je mehr Punkte Sie sammeln, umso höher ist am Ende der finanzielle Mehrwert. Diese neue Dividendenstruktur ist also auf Ihr ganz persönliches Engagement zugeschnitten.
Die Menge der einlösbaren Punkte ist abhängig von der Anzahl Ihrer gezeichneten Geschäftsanteile.
Höhe eines Geschäftsanteils: 600 Euro
Mindesteinzahlung je Geschäftsanteil: 60 Euro
Ihre Mitgliedschaft können Sie mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündigen. Weitere Infos erhalten Sie von Ihrem Berater.
Sie bestimmen, wie viel Sie verdienen!
Beim Sammeln Ihrer Bonuspunkte gibt es nur ein Limit: die maximale Anzahl beträgt 60 Bonuspunkte pro Geschäftsanteil.
Der VR-MitgliederBonus auf einen Blick:
Girokonto mit monatlichen Gehaltseingängen*:
1 BonusPunkt je Gehaltseingang
Bankguthaben je angefangene 10.000,- €:
1 BonusPunkt pro Quartal
z. B. 25.000,- €: 3 BonusPunkte je Quartal, also 12 Bonuspunkte
Kreditinanspruchnahme je angefangene 10.000,- €:
1 BonusPunkt pro Quartal
z. B. 5.000,- €: 1 BonusPunkt je Quartal, also 4 Bonuspunkte
Einzahlungen in einen Banksparplan
(mind. 50,- € im Monat) : max. 12 BonusPunkte pro Jahr
Einzahlungen in ausgewählte
Riester- und/oder Rürup-Verträge
max. 4 BonusPunkte pro Jahr
*Lohn-, Gehalts-, Renten- oder Pensionszahlungen
Mit jedem Punkt bekommen Ihre Anteile Mehrwert...
VR-MitgliederBonuspunkte-Rechner
Ab sofort können Mitglieder (oder solche, die es erst noch werden wollen) Ihre Bonuspunkte und die damit verbundene Rendite direkt online kalkulieren.
Sonderbedingungen VR-MitgliederBonus
Hier finden Sie kurz zusammengefasst die wichtigsten administrativen und (steuer-)rechtlichen Bedingungen zur Teilnahme am BonusProgramm:
1. Der VR-MitgliederBonus
Der VR-MitgliederBonus ist ein Bonusprogramm für die Mitglieder der Volksbank Mönchengladbach eG. Die Mitglieder erhalten Bonuspunkte für die Nutzung verschiedener Finanzprodukte (vgl. Ziffer 2) der Volksbank Mönchengladbach eG.
2. Die Bonuskriterien
Die folgenden Finanzprodukte werden im VR-MitgliederBonus bonifiziert:
Regelmäßige Geldeingänge auf einem Girokonto
Den Mitgliedern wird ein Bonuspunkt je Geldeingang für regelmäßige Lohn-, Gehalts-, Pensions- oder Rentenzahlungen pro Monat (maximal 12 Bonuspunkte im Jahr) gutgeschrieben. Es werden nur die Gehaltseingänge von Mitgliedern bonifiziert. Regelmäßige Geldeingänge zugunsten von Gemeinschaftskonten werden nur berücksichtigt, wenn jeder Gemeinschafter eine eigene Mitgliedschaft besitzt. In diesem Fall werden die Bonuspunkte jedem Gemeinschaftskontoinhaber zu gleichen Teilen angerechnet. Die Buchungen müssen auf einem Lohn- und Gehaltskonto erfolgen.
Die Höhe ihres Anlagevolumens
Je angefangene 10.000 Euro Anlagevolumen wird dem Mitglied je Quartal ein Bonuspunkt gewährt. Zum Anlagevolumen zählen sämtliche Guthaben (=Bankeinlagen) die das Mitglied bei der Volksbank Mönchengladbach eG unterhält wie z.B. auf Sparkonten, Termin- und Tagesgeldern. Das Geschäftsguthaben selbst wird nicht mit in die Berechnung einbezogen.
Die Höhe ihrer Kreditinanspruchnahme
Je angefangene 10.000 Euro Kreditinanspruchnahme bei der Volksbank Mönchengladbach eG wird für die Mitglieder ein Bonuspunkt je Quartal berücksichtigt. Nicht relevant für die Berechnung sind Kreditzusagen und Avalkredite.
Einzahlungen in ausgewählte Banksparpläne
Ab einer monatlichen Sparrate von 50 Euro zugunsten des VR-BonusSparens bei der Volksbank Mönchengladbach eG erhält das Mitglied einen Bonuspunkt pro Monat, maximal 12 Bonuspunkte im Jahr. Damit Gemeinschaftskonten in die Bonusermittlung einfließen können, müssen alle Gemeinschafter Mitglied sein.
Einzahlungen in ausgewählte Riester-/ Rürup-Verträge
Regelmäßige Einzahlungen zu Gunsten der folgenden staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge werden mit 1 Bonuspunkt je Quartal, maximal 4 Bonuspunkten im Jahr bonifiziert:
o UniProfiRente
o R+V-RiesterRente
3. Gemeinschaftskonten
Gemeinschaftskonten können nur in die Bonifizierung des VR-MitgliederBonus einbezogen werden, wenn alle Gemeinschafter Mitglied sind.
4. Bonuspunkteermittlung
Die Bonuspunkte werden stichtagsbezogen viermal pro Jahr, jeweils zum Ende eines Quartals, also zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember ermittelt.
5. Einlösung der Bonuspunkte
Je Geschäftsanteil kann ein Mitglied maximal 60 Bonuspunkte einlösen. Darüber hinaus erzielte Bonuspunkte verfallen am Jahresende. Das Mitglied kann zusätzliche Geschäftsanteile vor Ablauf des Geschäftsjahres zeichnen, um so die volle Ausschüttung seiner gesammelten Bonuspunkte zu erhalten. Die zusätzlichen Geschäftsanteile sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zeichnung für das gesamte Geschäftsjahr bonusberechtigt.
6. Ende der Mitgliedschaft
Endet die Mitgliedschaft, so werden für das Jahr in dem die Kündigung/ Übertragung der Geschäftsanteile ausgesprochen wird, bzw. für das Jahr des Todes/ der Auflösung/ des Ausschlusses des Mitglieds keine Bonuspunkte mehr vergütet.
7. Wert des Bonuspunktes
Für das laufende Geschäftsjahr wird den Mitgliedern je einzulösenden Bonuspunkt ein Gegenwert in Euro in Aussicht gestellt. Der tatsächlich zur Auszahlung kommende Betrag ist abhängig von der Geschäftsentwicklung der Volksbank Mönchengladbach eG und kann deshalb von dem in Aussicht gestellten Gegenwert abweichen.
8. Bonuszahlung
Die jährliche Bonuszahlung erfolgt im Folgejahr des „Punktesammelns“ nach der Vertreterversammlung. Sie wird mittels Gutschrift auf das Dividendengutschriftskonto des Mitglieds ausgezahlt.
9. Versteuerung der Bonuspunkte
Die Bonuszahlungen sind ggf. in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen:
Guthaben und Banksparpläne
Die gewährten Bonusgutschriften gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. Eine Angabe in der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich nicht erforderlich, da die Steuerschuld durch den Steuerabzug abgegolten ist. Sofern die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (bspw. Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) gehören, sind auch die Bonusgutschriften den jeweiligen Einkünften zuzuordnen und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Gehaltseingänge und Kreditvolumen
Auf Gehaltseingänge gewährte Bonusgutschriften reduzieren die Kontoführungs-gebühren. Werden diese als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht, müssen sie um die entsprechende Bonuszahlung gekürzt werden. Eine Kürzung ist allerdings nicht erforderlich, sofern die Kontoführungsgebühren in Form einer Kontoführungspauschale berücksichtigt werden. Für Kredite gewährte Bonusgutschriften sind nur dann einkommensteuerpflichtig, wenn ein Finanzierungszusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften besteht. Dies ist der Fall, wenn das Darlehen der Finanzierung einer steuerpflichtigen Einkunftsquelle dient (z. B. Finanzierung einer fremdvermieteten oder gewerblich genutzten Immobilie).
Riester-Rente
Die auf Beiträge für Riester-Produkte gewährten Bonusgutschriften sind als sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Rürup-Rente
Soweit Bonusgutschriften für Beiträge für eine Rürup-Rente gewährt wurden, sind die geltend zu machenden Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung zu kürzen (Minderung der Sonderausgaben).
Im Betriebsvermögen gilt die Bonuszahlung, unabhängig davon, auf welche Finanzdienstleistung der Bonus gewährt wurde, stets als Betriebseinnahme und ist mit dem individuellen Steuertarif zu versteuern.
10. Änderungsvorbehalt
Rechtliche Verpflichtungen zur Einhaltung von Vergünstigungen aus dem VR-MitgliederBonus-Programm übernimmt die Bank nicht.
Stand Dezember 2009