Es lohnt sich Teilhaber der Volksbank zu sein.

 

Wir sind anders als andere Banken: Als Mitglied sind Sie Teilhaber. Das geht, weil wir eine Bank sind, die genossenschaftlich strukturiert ist. Bei uns gilt der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ und das Solidaritätsprinzip. Ein Erfolgsmodell seit mehr als 125 Jahren. Als Mitglied verdienen Sie mit unserem VR-Mitglieder-Bonus-Programm zusätzlich. Neben der jährlichen Dividendenzahlung bekommen Sie einen Mehrwert, der sich nach einem Punktesystem bemisst: Je mehr Punkte Sie sammeln, umso höher ist am Ende der finanzielle Mehrwert. Diese neue Dividendenstruktur ist also auf Ihr ganz persönliches Engagement zugeschnitten.

 

Die Menge der einlösbaren Punkte ist abhängig von der Anzahl Ihrer gezeichneten Geschäftsanteile.

Konditionen Ihrer Volksbank Mönchengladbach eG

 

Höhe eines Geschäftsanteils: 600 Euro

Mindesteinzahlung je Geschäftsanteil: 60 Euro

 

Ihre Mitgliedschaft können Sie mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündigen. Weitere Infos erhalten Sie von Ihrem Berater.

 

Sie bestimmen, wie viel Sie verdienen!

 

Beim Sammeln Ihrer Bonuspunkte gibt es nur ein Limit: die maximale Anzahl beträgt 60 Bonuspunkte pro Geschäftsanteil.

 

Der VR-MitgliederBonus auf einen Blick:

 

Girokonto mit monatlichen Gehaltseingängen*:

1 BonusPunkt je Gehaltseingang

 

Bankguthaben je angefangene 10.000,- €:

1 BonusPunkt pro Quartal

z. B. 25.000,- €: 3 BonusPunkte je Quartal, also 12 Bonuspunkte

 

Kreditinanspruchnahme je angefangene 10.000,- €:

1 BonusPunkt pro Quartal

z. B. 5.000,- €: 1 BonusPunkt je Quartal, also 4 Bonuspunkte

 

Einzahlungen in einen Banksparplan

(mind. 50,- € im Monat) : max. 12 BonusPunkte pro Jahr 

 

Einzahlungen in ausgewählte

Riester- und/oder Rürup-Verträge

max. 4 BonusPunkte pro Jahr

 

 

*Lohn-, Gehalts-, Renten- oder Pensionszahlungen

 

Mit jedem Punkt bekommen Ihre Anteile Mehrwert... 

 

 

  • für regelmäßige Lohn-, Gehalts-, Pensions oder Renteneingänge auf Ihrem Girokonto,
  • für Ihr Bankguthaben,
  • für Bankkredite,
  • für Sparraten in Banksparplänen, die Sie mit uns vereinbart haben,
  • für Einzahlungen in ausgewählte Riester und/ oder Rürup-Verträge.

 

VR-MitgliederBonuspunkte-Rechner 

 

Ab sofort können Mitglieder (oder solche, die es erst noch werden wollen) Ihre Bonuspunkte und die damit verbundene Rendite direkt online kalkulieren.

 

Sonderbedingungen VR-MitgliederBonus 

 

Hier finden Sie kurz zusammengefasst die wichtigsten administrativen und (steuer-)rechtlichen Bedingungen zur Teilnahme am BonusProgramm:

 

 

1. Der VR-MitgliederBonus

Der VR-MitgliederBonus ist ein Bonusprogramm für die Mitglieder der Volksbank Mönchengladbach eG. Die Mitglieder erhalten Bonuspunkte für die Nutzung verschiedener Finanzprodukte (vgl. Ziffer 2) der Volksbank Mönchengladbach eG.

 

2. Die Bonuskriterien

Die folgenden Finanzprodukte werden im VR-MitgliederBonus bonifiziert:

 

Regelmäßige Geldeingänge auf einem Girokonto

Den Mitgliedern wird ein Bonuspunkt je Geldeingang für regelmäßige Lohn-, Gehalts-, Pensions- oder Rentenzahlungen pro Monat (maximal 12 Bonuspunkte im Jahr) gutgeschrieben. Es werden nur die Gehaltseingänge von Mitgliedern bonifiziert. Regelmäßige Geldeingänge zugunsten von Gemeinschaftskonten werden nur berücksichtigt, wenn jeder Gemeinschafter eine eigene Mitgliedschaft besitzt. In diesem Fall werden die Bonuspunkte jedem Gemeinschaftskontoinhaber zu gleichen Teilen angerechnet. Die Buchungen müssen auf einem Lohn- und Gehaltskonto erfolgen.

 

Die Höhe ihres Anlagevolumens

Je angefangene 10.000 Euro Anlagevolumen wird dem Mitglied je Quartal ein Bonuspunkt gewährt. Zum Anlagevolumen zählen sämtliche Guthaben (=Bankeinlagen) die das Mitglied bei der Volksbank Mönchengladbach eG unterhält wie z.B. auf Sparkonten, Termin- und Tagesgeldern. Das Geschäftsguthaben selbst wird nicht mit in die Berechnung einbezogen.

 

Die Höhe ihrer Kreditinanspruchnahme

Je angefangene 10.000 Euro Kreditinanspruchnahme bei der Volksbank Mönchengladbach eG wird für die Mitglieder ein Bonuspunkt je Quartal berücksichtigt. Nicht relevant für die Berechnung sind Kreditzusagen und Avalkredite.

 

Einzahlungen in ausgewählte Banksparpläne

Ab einer monatlichen Sparrate von 50 Euro zugunsten des VR-BonusSparens bei der Volksbank Mönchengladbach eG erhält das Mitglied einen Bonuspunkt pro Monat, maximal 12 Bonuspunkte im Jahr. Damit Gemeinschaftskonten in die Bonusermittlung einfließen können, müssen alle Gemeinschafter Mitglied sein.

 

Einzahlungen in ausgewählte Riester-/ Rürup-Verträge

Regelmäßige Einzahlungen zu Gunsten der folgenden staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge werden mit 1 Bonuspunkt je Quartal, maximal 4 Bonuspunkten im Jahr bonifiziert:

o UniProfiRente

o R+V-RiesterRente

 

3. Gemeinschaftskonten

Gemeinschaftskonten können nur in die Bonifizierung des VR-MitgliederBonus einbezogen werden, wenn alle Gemeinschafter Mitglied sind.

 

4. Bonuspunkteermittlung

Die Bonuspunkte werden stichtagsbezogen viermal pro Jahr, jeweils zum Ende eines Quartals, also zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember ermittelt.

 

5. Einlösung der Bonuspunkte

Je Geschäftsanteil kann ein Mitglied maximal 60 Bonuspunkte einlösen. Darüber hinaus erzielte Bonuspunkte verfallen am Jahresende. Das Mitglied kann zusätzliche Geschäftsanteile vor Ablauf des Geschäftsjahres zeichnen, um so die volle Ausschüttung seiner gesammelten Bonuspunkte zu erhalten. Die zusätzlichen Geschäftsanteile sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zeichnung für das gesamte Geschäftsjahr bonusberechtigt.

 

6. Ende der Mitgliedschaft

Endet die Mitgliedschaft, so werden für das Jahr in dem die Kündigung/ Übertragung der Geschäftsanteile ausgesprochen wird, bzw. für das Jahr des Todes/ der Auflösung/ des Ausschlusses des Mitglieds keine Bonuspunkte mehr vergütet.

 

7. Wert des Bonuspunktes

Für das laufende Geschäftsjahr wird den Mitgliedern je einzulösenden Bonuspunkt ein Gegenwert in Euro in Aussicht gestellt. Der tatsächlich zur Auszahlung kommende Betrag ist abhängig von der Geschäftsentwicklung der Volksbank Mönchengladbach eG und kann deshalb von dem in Aussicht gestellten Gegenwert abweichen.

 

8. Bonuszahlung

Die jährliche Bonuszahlung erfolgt im Folgejahr des „Punktesammelns“ nach der Vertreterversammlung. Sie wird mittels Gutschrift auf das Dividendengutschriftskonto des Mitglieds ausgezahlt.

 

9. Versteuerung der Bonuspunkte

Die Bonuszahlungen sind ggf. in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen:

 

Guthaben und Banksparpläne

Die gewährten Bonusgutschriften gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. Eine Angabe in der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich nicht erforderlich, da die Steuerschuld durch den Steuerabzug abgegolten ist. Sofern die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (bspw. Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) gehören, sind auch die Bonusgutschriften den jeweiligen Einkünften zuzuordnen und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

 

Gehaltseingänge und Kreditvolumen

Auf Gehaltseingänge gewährte Bonusgutschriften reduzieren die Kontoführungs-gebühren. Werden diese als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht, müssen sie um die entsprechende Bonuszahlung gekürzt werden. Eine Kürzung ist allerdings nicht erforderlich, sofern die Kontoführungsgebühren in Form einer Kontoführungspauschale berücksichtigt werden. Für Kredite gewährte Bonusgutschriften sind nur dann einkommensteuerpflichtig, wenn ein Finanzierungszusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften besteht. Dies ist der Fall, wenn das Darlehen der Finanzierung einer steuerpflichtigen Einkunftsquelle dient (z. B. Finanzierung einer fremdvermieteten oder gewerblich genutzten Immobilie).

 

Riester-Rente

Die auf Beiträge für Riester-Produkte gewährten Bonusgutschriften sind als sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Rürup-Rente

Soweit Bonusgutschriften für Beiträge für eine Rürup-Rente gewährt wurden, sind die geltend zu machenden Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung zu kürzen (Minderung der Sonderausgaben).

 

Im Betriebsvermögen gilt die Bonuszahlung, unabhängig davon, auf welche Finanzdienstleistung der Bonus gewährt wurde, stets als Betriebseinnahme und ist mit dem individuellen Steuertarif zu versteuern.

 

10. Änderungsvorbehalt

Rechtliche Verpflichtungen zur Einhaltung von Vergünstigungen aus dem VR-MitgliederBonus-Programm übernimmt die Bank nicht.

 

 

Stand Dezember 2009

Volksbank Mönchengladbach
BLZ: 31060517
BIC: GENODED1MRB