Mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerwünschter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen, kurz Telefonwerbungsgesetz genannt, hat der Gesetzgeber die telefonische Beratung von Privatpersonen an deren ausdrückliche vorherige Einwilligung geknüpft.
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