Wir stehen Ihnen bei den Themen Corona-Kredithilfe und Fördermaßnahmen beratend zur Seite.
Corona-Kredithilfe
Wichtige Informationen und aktuelle Hinweise für Unternehmen
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Volksbank Mönchengladbach möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung, unseren Unterstützungsleistungen für Ihren Liquiditätsbedarf sowie weitere wichtige Hinweise zusammengestellt.
Kontakt

- Telefonische Volksbank-Filiale
- 02161 58 61 - 0
- Schreiben Sie uns
- Wir rufen Sie zurück
- Vereinbaren Sie einen Termin
Diese Seite wird regelmäßig für Sie aktualisiert.
Maßnahmenpaket des Bundes
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Maßnahmen zur Stabilisierung und Unterstützung der Wirtschaft sind daher unbedingt erforderlich. Die Bundesregierung hat deshalb ein Maßnahmenpaket mit den folgenden Leistungen beschlossen. Ihre Volksbank Mönchengladbach unterstützt Sie dabei, die Förderungen zu beantragen.
Kreditprogramme
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
Weitere Informationen
Eine aktuelle Übersicht aller Fördermaßnahmen von Bund und Ländern finden Sie im Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.
Zudem können Sie über den FördermittelFinder in der FörderWelt herausfinden, welches Programm sich für Sie am besten eignet. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Kreditantrag vorzubereiten und erste Angaben zu Ihrem Finanzierungsbedarf zu machen. Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie als Grundlage für das Gespräch mit unseren Firmenkundenberatern nutzen können.
So können Sie die Förderung beantragen
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Länderförderinstitute können ab sofort bei Ihrer Volksbank Mönchengladbach gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Volksbank Mönchengladbach.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
- eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
Weitere Maßnahmen des Bundes
Stundung von Steuerzahlungen
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
So erreichen Sie uns
Wir sind für Sie da
Bei Fragen zur Abwicklung Ihrer Bankgeschäfte und zum Zahlungsverkehr beraten wir Sie gerne. Sie können unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns während unserer Geschäftszeiten an. Auch unsere Geldautomaten und SB-Terminals bleiben für Sie zugänglich.
Sie erreichen unsere telefonische Filiale unter 02161 5861 - 0 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 19.00 Uhr.
Informationen zum Filialbetrieb
Wir sind auch persönlich weiterhin für Sie da. Falls wir einige Filialen zu Ihrem Schutz und zum Schutze unserer Mitarbeiter vorübergehend schließen sollten, halten wir Sie hier auf dem aktuellsten Stand.
30. März 2020
Soforthilfe für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die in Folge der Corona-Pandemie in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten, können nun bei der zuständigen Landesbehörde Soforthilfe in Form von Zuschüssen beantragen. Das Hilfspaket der Bundesregierung hat ein Volumen von 50 Milliarden Euro und soll die Betroffenen in Existenznöten entlasten. Um die finanzielle Hilfe beantragen zu können, sollte der Antrag spätestens bis zum 31. Mai 2020 bei der jeweils zuständigen Landesbehörde eingereicht werden.
27. März 2020
Frist für die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für April 2020
Wenn Sie als Unternehmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge für April stunden lassen. Die Frist für die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für April läuft am 27. April 2020 ab. Wenden Sie sich daher noch heute an Ihre zuständige Krankenkasse. Über einen formlosen Antrag mit Bezug auf §76 SGB IV und die Notlage Ihres Unternehmens durch die Corona-Krise kann die Stundung beantragt werden. Die zuständige Krankenkasse entscheidet dabei nach pflichtgemäßem Ermessen, ob Ihnen eine Stundung zusteht.
Bitte beachten Sie, dass dieser Hinweis nur Anregungen sowie eine kurze Information liefert und damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihre Krankenkasse, Ihren Versicherer oder die zuständige Behörde nicht ersetzen.
Mustervorlagen für den Antrag finden Sie bei Ihrer IHK vor Ort.
Aktuelle Hinweise Ihrer Volksbank Mönchengladbach
Hier informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.