Patienten- und Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Patienten- und Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Wie soll die medizinische Behandlung im Ernstfall geregelt sein? Wer soll Sie vertreten, falls Sie nicht mehr handlungsfähig sein sollten? Dies sind Fragen, die Sie rechtzeitig festlegen sollten.
Patientenverfügung
Hierbei besteht die Möglichkeit alle Einzelheiten einer medizinischen Behandlung für den Fall zu regeln, dass man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, seinen Willen dahingehend zu äußern.
Betreuungsverfügung
Hiebei besteht die Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens zu benennen, die -sollte eine gesetzliche Betreuung notwendig werden- diese in Ihrem Sinne für Sie übernimmt.
Vorsorgevollmacht
Hierbei wird einer Person Ihres Vertrauens die Vollmacht eingeräumt, für Sie Entscheidungen zu treffen. Der Umfang dieser ausgestellten Vollmacht ist frei zu gestalten. Der Bevollmächtigte ist sofort handlungsfähig.
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Unsere Ansprechpartner für die Generationenberatung sind gerne für Sie da.