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Eine Frau und ein Mann sitzen auf einer Treppe vor einem Haus

Vermögenswirksame Leistungen

So geht VL-Sparen

Monatlich sparen und dabei Geld geschenkt bekommen? Das kann mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) funktionieren. Wir zeigen dir, welche Optionen es gibt und wie dein Arbeitgeber und der Staat dich fürs Sparen belohnen.  

Stetiger Vermögensaufbau

Überschaubare Laufzeit

Arbeitgeberzuschuss und staatliche Zulage

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen unterstützen dich dabei, den Grundstein für deinen Vermögensaufbau zu legen. Viele Arbeitgeber zahlen die VL freiwillig, zusätzlich zum Gehalt, in einen von dir abgeschlossenen Sparvertrag ein. VL-Sparen ist für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Auszubildende sowie Beamte und Berufssoldatinnen und -soldaten möglich. Teilzeitbeschäftigte bekommen VL in der Regel anteilig. Keinen Anspruch auf die Leistung haben freie Mitarbeitende, Rentnerinnen und Rentner und Selbstständige.

Optionen beim VL-Sparen

Fondssparen

Zur Auswahl stehen vier förderfähige Aktienfonds, zwei Rentenfonds und zwei Mischfonds. Renten- und Mischfondsprodukte werden nicht staatlich gefördert. Sie können aber dennoch zum Vermögensaufbau sinnvoll sein. Beim Fondssparen wird sechs Jahre lang eingezahlt und das Geld ruht dann bis zum Ablauf des dann laufenden Kalenderjahres. Danach kannst du über die angesparten Fondsanteile frei verfügen.

Mehr zum Fondssparen

Bausparen

Wenn du vorhast, in naher Zukunft eine Immobilie zu kaufen oder dein Eigenheim zu sanieren, ist ein Bausparvertrag eine sichere Anlage für deine VL. Du kannst die VL nicht nur zum Eigenkapitalaufbau, sondern auch zur Tilgung deines Bauspardarlehens oder Immobiliendarlehens verwenden. Zu den wichtigsten Vorteilen des Bausparvertrags zählen die Zinsgarantie, die Planungssicherheit und die staatlichen Förderungen, die du unter bestimmten Voraussetzungen für eigene Sparleistungen erhältst.

Mehr zum Bausparen

Vermögenswirksame Leistungen beantragen – so funktioniert's  

1. Informieren dich bei deinem Arbeitgeber

Ob und wie viele VL du erhältst, steht meistens im Arbeits- oder Tarifvertrag. Erkundige dich sonst bei der Personalabteilung. Zahlt dein Betrieb keine oder nicht die vollständig förderfähigen vermögenswirksamen Leistungen von 870 Euro jährlich, dann darfst du die VL selbst zahlen oder aufstocken.  

2. Prüfe deinen Anspruch auf Förderung

Bis zu bestimmten Einkommen erhältst du für Fonds oder für einen Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Sie kann mit einer Wohnungsbauprämie kombiniert werden, die ebenfalls an Einkommensgrenzen geknüpft ist.

3. Wähle eine Geldanlage aus

Sobald du dich für eine Anlage entschieden hast, kannst du den Sparvertrag abschließen. Bist du noch unsicher, was sich am besten eignet? Wir unterstützen dich gerne. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für dich.

4. Beginne zu sparen

Gebe deinem Vorgesetzten die Bescheinigung über das VL-Produkt, damit der Arbeitgeber die Sparbeiträge überweisen kann. Nun beginnt die Sparphase.

Förderungen nutzen

Bei einigen Anlageformen unterstützt der Staat dich mit der sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Ob du die Zulage erhältst, hängt von der Höhe deines zu versteuernden Einkommens ab. Die Informationen findest du in deinem Steuerbescheid.

Mit der Wohnungsbauprämie, die Bausparer als staatlichen Zuschuss erhalten, sind nochmal 70 Euro extra im Jahr möglich. Die Wohnungsbauprämie wird allerdings nicht für die Beiträge gewährt, für die ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht. In diesem Fall kannst du die Wohnungsbauprämie nur erhalten, wenn du über die vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro pro Jahr hinaus Bausparbeiträge leisten.

In der folgenden Tabelle findest du alle Details zu den Fördermöglichkeiten.

 FördermöglichkeitenEinkommensgrenzen1Jährlich maximal geförderte SparleistungJährliche Förderung
Bausparvertrag  

Arbeitnehmersparzulage

40.000/80.000 €2

470 € pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

9 % = max. 43 € pro Person

 Wohnungsbauprämie  35.000/70.000 €2700/1.400  €210 % = max. 70 € pro Person  
Investmentfonds  Arbeitnehmersparzulage  40.000/80.000 €2
400 € pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer  
20 % = max. 80 € pro Person  

1 Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
2 Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

Illustration: Ein Mann liest ein langes Textdokument

Tipps zur Arbeitnehmersparzulage

  • Wenn du keine vermögenswirksamen Leistungen in deinem Unternehmen erhältst, kannst du die VL selbst von deinem Gehalt bezahlen, um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Erteile deinem Arbeitgeber einfach einen entsprechenden Auftrag.
  • Wer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, kann diese gleich zweimal einstreichen: zum Beispiel für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in einem Bausparvertrag und zusätzlich für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen vom eigenen Gehalt in Aktienfonds.

FAQ zu vermögenswirksamen Leistungen

Muss ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen, um sie zu erhalten?

Ja, du musst die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit deiner Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freitstellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung kannst du dir das Geld ganz oder teilweise sparen.

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn du keinen Sperrvermerk beantragt hast, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.