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Eine junge Frau liegt auf einem Sofa und lächelt in die Kamera.

Mietkautionsbürgschaft

Wenn du eine Wohnung oder ein Haus mietest, musst du meist bis zu 3 Monatskaltmieten als Sicherheit zahlen. Vielleicht hast du deine bisherige Kaution noch nicht zurückbekommen. Dann kann es finanziell schnell mal eng werden. Schaffe mit der R+V-MietkautionsBürgschaft mehr Spielraum für Umzugskosten, neue Möbel oder die lang ersehnte Urlaubsreise. Statt eine Kaution zu bezahlen, gibst du deiner Vermieterin oder deinem Vermieter einfach eine Bürgschaftsurkunde. Gemeinsam mit der R+V beraten wir dich gern.

Vorteile der R+V-MietkautionsBürgschaft

Für Mieterinnen und Mieter

Flexibel

  • Wenn die vermietende Person einverstanden ist, kannst du die Bürgschaft nachträglich für ein bestehendes Mietverhältnis abschließen. Die Bürgschaftsurkunde ersetzt dann deine Kaution.
  • Du zahlst deinen Versicherungsbeitrag im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
  • Es gibt keine Mindestlaufzeit und die Bürgschaft ist täglich kündbar.

Passgenau

  • Du zahlst deinen Versicherungsbeitrag nur so lange, bis du die Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters bei der R+V eingereicht hast.
  • Die R+V-MietkautionsBürgschaft bekommst du schon ab 4,17 Euro1 pro Monat. Zusätzliche Kosten für Abschluss oder Kontoführung gibt es nicht.
  • Die Bürgschaft deckt auch hohe Kautionssummen ab.

Einfach

  • Die R+V übernimmt für dich die Mietkautionsbürgschaft und damit die Haftung gegenüber der vermietenden Partei.
  • Falls deine Vermieterin oder dein Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert, gib sie einfach innerhalb der ersten 30 Tage beitragsfrei zurück.
  • Du beantragst die R+V-MietkautionsBürgschaft online. Nach Abschluss erhältst du die Bürgschaftsurkunde zeitnah postalisch.

Für Vermieterinnen, Vermieter und Hausverwaltungen

Komfortabel und sicher

  • Die Bürgschaft deckt vom ersten Vermietungstag an bis zu 3 Monatskaltmieten ab.
  • Der Verwaltungsaufwand ist gering und es gibt keine Gebühren.
  • Es gilt die gleiche Rechtssicherheit wie bei Mietkautionen in bar.
  • Schäden an der Mietsache teilst du der R+V einfach digital mit.

So funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft

Quelle: R+V • Länge: 01:54 • Veröffentlicht: 01.09.2023

Voraussetzungen für die R+V-MietkautionsBürgschaft

  • Es handelt sich um eine private Mietsache in Deutschland, die du selbst bewohnst, aber nicht gewerblich nutzt.
  • Dein Mietvertrag läuft mindestens 18 Monate.
  • Der zu mietende Raum befindet sich nicht in einem Pflegeheim.
  • Bei einer Wohngemeinschaft schließt eine Person die Mietkautionsbürgschaft für die ganze Wohnung ab.
Illustration zweier Personen vor einem Haus, die untereinander einen Schlüsselbund gegen ein Dokument austauschen

Gut zu wissen

FAQ zur R+V-MietkautionsBürgschaft

Ab wann und wie lange ist meine Mietkautionsbürgschaft gültig?

Die R+V-MietkautionsBürgschaft gilt ab dem Datum, das in der Bürgschaftsurkunde steht. Soweit nicht anders vereinbart, bleibt sie gültig, bis die R+V durch die Rückgabeerklärung von der Vermieterin oder dem Vermieter aus der Haftung entlassen wird oder bis die Versicherung die Bürgschaftssumme ganz ausgezahlt hat.

Wie berechne ich meinen Versicherungsbeitrag?

Für jede #WB\_1\_RuV#-Bürgschaft zahlst du einen separaten Beitrag. Er berechnet sich aus der Höhe der Bürgschaft und den Abständen, in denen du den Beitrag zahlst, zum Beispiel halbjährlich. Aus den einzelnen Beiträgen ergibt sich deine gesamte Beitragssumme.

Gibt es Beschränkungen bei der Höhe meiner Mietkautionsbürgschaft?

Ja. Nach § 551, Absatz 1 BGB darf eine Mietsicherheit nicht höher als 3 Nettomieten sein. Die R+V bürgt für Summen von 500 bis maximal 15.000 Euro. Diese Obergrenze gilt auch, wenn Sie mehrere Bürgschaften in Ihren Vertrag einschließen.

Kann ich meinen Vertrag bei einem Umzug fortführen?

Ja. Per Änderungsantrag nimmst du eine neue Bürgschaft in deinen bestehenden Vertrag auf. Für die bisherige #WB\_1\_R+V-MietkautionsBürgschaft# musst du keinen Beitrag mehr zahlen, sobald die #WB\_1\_RuV# die Kündigungsbestätigung des alten Mietvertrags bekommen hat. Aufgehoben wird die bisherige #WB\_1\_R+V-MietkautionsBürgschaft#, sobald sie der #WB\_1\_RuV# zusammen mit der Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters vorliegt. Die Rückgabeerklärung muss von der vermietenden Partei unterschrieben sein. Der Versicherungsvertrag endet erst, wenn alle in ihm gebündelten Bürgschaften von den jeweils vermietenden Parteien freigegeben sind. Die #WB\_1\_R+V-MietkautionsBürgschaft# aus einem vorhergehenden Mietverhältnis ist nicht übertragbar.

Was tue ich, wenn ich meine Mietkautionsbürgschaft nicht mehr brauche?

Wenn du deine #WB\_1\_R+V-MietkautionsBürgschaft# nicht mehr brauchst, zum Beispiel weil du umziehst, unterschreibt deine Vermieterin oder dein Vermieter einfach die Rückgabeerklärung auf der Rückseite der Bürgschaft und schickt das Dokument dann entweder per Post an die #WB\_1\_RuV# Versicherung oder als PDF-Datei an miete@ruv.de.

Zahle ich nach meinem Auszug noch einen Versicherungsbeitrag?

Nein. Die R+V berechnet dir ab deinem Auszugsdatum keinen Beitrag mehr, wenn ihr innerhalb von 3 Monaten mindestens eines der folgenden Dokumente vorliegt:
 

  • Die Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters
  • Das Übergabeprotokoll
  • Die Kündigungsbestätigung der vermietenden Partei

Nach Ablauf der 3 Monate gilt der Stichtag, an dem mindestens eines der Dokumente bei der R+V eingeht. Sende es an miete@ruv.de.

1Jährlich 50 Euro, Kautionssumme 1.000 Euro, Zahlweise jährlich