Mietbürgschaft

Die clevere Alternative für Mieter

Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft profitieren Sie von mehr finanzieller Flexibilität. Anstelle eines Kautionssparbuchs oder einer Barkaution übernimmt die R+V für den Mieter eine Mietkautionsbürgschaft gegenüber dem Vermieter. Das schont das Budget des Mieters und erspart dem Vermieter den Aufwand für die Verwaltung des Kautionssparbuchs.

Wie funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft?

Sie schließen einen Vertrag mit der R+V Allgemeine Versicherung AG. Auf der Grundlage dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an Ihren Vermieter, eine Kopie der Bürgschaft und den Versicherungsschein für Ihre Unterlagen aus. Die Originalbürgschaft übergeben Sie anstelle der Barkaution oder des Kautionssparbuchs an Ihren Vermieter. Im Schadensfall kann sich der Vermieter direkt bei der R+V melden.

Sollten Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommen, zahlt die R+V den geforderten Betrag bis zur Höhe der Bürgschaftssumme an Ihren Vermieter. Sie sind zur Rückzahlung an die R+V verpflichtet.

Ihr Vermieter verfügt also über den gleichen Schutz wie bei anderen Kautionsformen.

Ab wann und wie lange ist die Bürgschaft gültig?

Die R+V-MietkautionsBürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaft in Kraft. Die Bürgschaft wird wirksam zwischen Ihnen und dem Vermieter vereinbart, wenn Sie dem Vermieter die Bürgschaft übergeben und beide Parteien sich einig sind, dass die Bürgschaft als Sicherheit dienen soll.

Die Bürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem die R+V vollständig aus der Haftung entlassen wird, oder bis die R+V die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat, sofern aus der Bürgschaft nichts anderes hervorgeht.

Wer übernimmt die Haftung?

Die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden übernimmt die Haftung. Die R+V ist einer der größten deutschen Kautionsversicherer und einer der führenden Versicherer im Bereich der Mietkautionsbürgschaft.

Wie berechnet sich der Beitrag?

Der Jahresbeitrag beträgt 4,7 Prozent der Bürgschaftssumme, mindestens jedoch 50 Euro. Es fallen keine weiteren Gebühren oder Beiträge zum Beispiel für Verwaltung, Kontoführung oder Erstellung der Bürgschaft an. Der erste Jahresbeitrag wird unmittelbar mit der Ausstellung der Bürgschaft fällig, wenn im Versicherungsschein nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Mietkaution und damit die Höhe der Bürgschaft ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen begrenzt. Nach § 551 Absatz 1 BGB ist der zulässige Betrag einer Mietsicherheit auf maximal das Dreifache der Miete beschränkt – ohne ausgewiesene Betriebskosten. Die Mietkaution muss mindestens 400 Euro und darf höchstens 15.000 Euro betragen.