1. Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte
Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Hierzu zählen in erster Linie die Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
2. Keine Kinder- und Zwangsarbeit
Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138. Das Mindestalter darf weder unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen. Zwangsarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit praktiziert, toleriert oder unterstützt der Auftragnehmer nicht. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten.
3. Nicht-Diskriminierung
Der Auftragnehmer schließt jede Form der Diskriminierung (z. B. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeitenden sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen
4. Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeitenden, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.
5. Gewährleistung fairer Entlohnung und fairere Arbeitsbedingungen
Der Auftragnehmer zahlt seinen Mitarbeitenden für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeitenden. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.
6. Vereinigungsfreiheit und recht auf Kollektivverhandlungen
Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeitenden Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.
7. Korruption
Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.