Nachhaltigkeitsbekenntnis der Volksbank Mönchengladbach

Für die Volksbank Mönchengladbach eG nimmt Nachhaltigkeit eine zunehmend wichtige Rolle ein. Nachhaltigkeit bedeutet für uns die gleichberechtigte Anerkennung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte und spiegelt sich demnach auch in unserer Entscheidungsfindung wider.

Die von der UN als Weltkulturerbe anerkannte genossenschaftliche Idee verbindet seit ihrer Entstehung wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich nachhaltigem Handeln. Die Kraft unserer Gruppe basiert auf gemeinsamen genossenschaftlichen Werten sowie einer Kultur der Offenheit und der Transparenz. Wir fördern den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft und handeln zusammen mit unseren Kunden, Mitgliedern und Mitarbeitenden in Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft: für Menschen, Umwelt und Regionen. Wir tragen dafür Sorge, dass die Menschen auch zukünftig in einer lebenswerten Region zuhause sind.

Das Merkblatt zur Nachhaltigkeit gilt für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Volksbank Mönchengladbach eG und ihren Lieferanten und Dienstleistern und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Wirtschaftlicher Erfolg hat daher immer im Einklang mit Umwelt und Gesellschaft zu stehen.

Anwendungsbereich dieses Merkblatts

Die nachfolgenden Anforderungen präzisieren die Erwartungen der Volksbank Mönchengladbach eG an ihre Lieferanten und Dienstleister. Die Anforderungen orientieren sich u.a. an den Prinzipien des UN Global Compact aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, der vom BME Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“, sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Nachhaltigkeitserklärung

Die im Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wir erwarten, dass unsere Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie internationalen Standards wahren und achten.

I. ÖKONOMISCHE VERANTWORTUNG

Die Volksbank Mönchengladbach eG strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Auftragnehmern an und übernimmt Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern, der Umwelt und der Gesellschaft. Die Volksbank erwartet von ihren Lieferanten und Dienstleistern daher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.

II. ÖKOLOGISCHE VERANTWORTUNG

1. Einhaltung der rechtlichen Anforderungen

Der Auftragnehmer sorgt für einen ausreichenden Umweltschutz Hierbei erfüllt er mindestens die lokalen bzw. nationalen rechtlichen Anforderungen

2. Minimierung der Umweltbelastung

Der Auftragnehmer minimiert seine Umweltbelastung und verbessert seine Umweltschutzmaßnahmen kontinuierlich.

3. Organisatorische Maßnahmen im Umweltmanagement

Die Volksbank begrüßt, wenn der Auftragnehmer bereits ein systematisches und organisatorisch verankertes Umweltmanagement betreibt bzw. dieses nachweislich aufbaut.

III. SOZIALE VERANTWORTUNG

1. Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte

Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Hierzu zählen in erster Linie die Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

2. Keine Kinder- und Zwangsarbeit

Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138. Das Mindestalter darf weder unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen. Zwangsarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit praktiziert, toleriert oder unterstützt der Auftragnehmer nicht. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten.

3. Nicht-Diskriminierung

Der Auftragnehmer schließt jede Form der Diskriminierung (z. B. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeitenden sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen

4. Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeitenden, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.

5. Gewährleistung fairer Entlohnung und fairere Arbeitsbedingungen

Der Auftragnehmer zahlt seinen Mitarbeitenden für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeitenden. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.

6. Vereinigungsfreiheit und recht auf Kollektivverhandlungen

Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeitenden Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.

7. Korruption

Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.

IV. KÜNDIGUNGSRECHT

Die Volksbank Mönchengladbach eG betrachtet die Einhaltung des Merkblatts zur Nachhaltigkeit als wichtig und wesentlich für die Geschäftsbeziehung mit ihren Lieferanten und Dienstleistern. Eine Verletzung dieser Grundsätze durch den Auftragnehmer stellt einen Grund zur außerordentlichen Kündigung der bestehenden Verträge dar.

Sollte die Volksbank Mönchengladbach eG konkrete Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung unserer Anforderungen durch den Auftragnehmer haben, ist dieser grundsätzlich auch bereit, nach vorheriger Abstimmung mit ihm zu ermöglichen, die Einhaltung bei ihm vor Ort zu überprüfen.

Mit Abschluss eines Lieferanten bzw. Dienstleistungsvertrages erkennt unser Auftragnehmer das Merkblatt „Nachhaltigkeit“ an.[1]


[1] Ein entsprechender Hinweis auf unser Merkblatt „Nachhaltigkeit“ erfolgt bei Auftragserteilung