Trotz aller positiven Nachrichten über unsere Städte und trotz der hohen Lebensqualität in unserer Region müssen wir feststellen: Es gibt auch Not, es gibt Bedürftigkeit in unserer Region - einerseits, andererseits kennen wir auch hunderte gemeinnützig engagierte Bürger, die sich über ihre Vereine oder Kirchengemeinden für den Gemeinsinn einsetzen und unsere Region noch lebenswerter machen. Sie alle brauchen finanzielle Zuwendung, um sich engagieren zu können, sich der Jüngsten oder Ältesten in unseren Reihen anzunehmen, die Ausbildung der "Söhne und Töchter" unserer Region zu optimieren, die Kultur zu fördern, den Denkmal-, Natur- oder Tierschutz sowie das Gemeindeleben etc. noch farbiger zu gestalten. Das Wohl unserer Region und damit unser Wohl hängt von unserem Engagement ab. Viele spenden ihre Zeit, viele spenden Geld. Und immer mehr Bürger stiften - für unsere Region, für ihre Menschen, für die Zukunft.
Unsere Bürgerstiftung
Fördern, was mir am Herzen liegt!
...die Menschen in der Region
Wie funktioniert die Bürgerstiftung der Volksbank Mönchengladbach?
Die Bürgerstiftung der Volksbank Mönchengladbach stellt die ideale Basis für Ihr stifterisches Engagement dar. Gemeinsam mit der Volksbank Mönchengladbach und weiteren, gleichgesinnten Bürgern fördern Sie nachhaltig ausgewählte gemeinnützige Zwecke. Dabei können Sie wählen zwischen einer Zustiftung, die das allgemeine Stiftungsvermögen erhöht oder Ihrem eigenen individuellen Stiftungsfonds unter dem Dach der Bürgerstiftung der Volksbank Mönchengladbach.
Die Volksbank Mönchengladbach eG fungiert bei unserer Bürgerstiftung als Stifter, Treuhänder ist die DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH mit Sitz in Neuss.
Mit den Erträgen aus dem allgemeinen Stiftungsvermögen unterstützen wir gemeinnützige Zwecke in unserem Geschäftsgebiet und fördern und stärken damit die Region. Ein Gremium der Bürgerstiftung entscheidet jeweils darüber, welche Zwecke unterstützt werden. Bei Ihrem eigenen Stiftungsfonds dienen die Erträge dazu, den von Ihnen gewählten gemeinnützigen Zweck zu verwirklichen. In beiden Fällen bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten.
Auf einen Blick
Der gute Zweck
Welche Zwecke kann ich mit meinem Stiftungsfonds verfolgen?
Die Welt der gemeinnützigen Zwecke ist groß. Unsere Region bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Organisationen, die sich über die Unterstützung aus Ihrem Stiftungsfonds freuen:
- Kindergärten & Schulen
- Caritas- & Diakonieeinrichtungen
- Tierheime
- Kultureinrichtungen
- und viele mehr
Der Gesetzgeber kennt beispielsweise die folgenden steuerbegünstigten Zwecke:
- Mildtätigkeit
- Wissenschaft und Forschung
- Jugend- und Seniorenhilfe
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Tierschutz
Ihre Vorteile
- Sie haben Ihre Volksbank Mönchengladbach eG als vertrauensvollen Stifter an Ihrer Seite
- Sie können sich schnell und unbürokratisch stifterisch engagieren
- Sie bestimmen den Zweck, der mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds gefördert wird
- Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds bleibt in der Stiftung dauerhaft erhalten, es wird also nicht ausgegeben
- Sie erhalten dauerhaft Ihren eigenen Namen
- Sie haben eine elegante Alternative im Bereich der Nachlassregelung
- Sie übertragen steuerneutral einen Teil Ihres Vermögens (Keine Schenkung-/Erbschaftsteuer)
- Bei Stiftungszuwendungen zu Lebzeiten kommen Sie in den Genuss weitreichender steuerlicher Vorteile
Fragen & Antworten
Ja, selbstverständlich legen Sie den Namen des Stiftungsfonds fest.
Natürlich können Sie für Ihren Stiftungsfonds auch einen anderen Namen auswählen, wenn Sie z.B. an das Erbe einer anderen Person erinnern wollen.
Nein, die Verwaltung des Stiftungsfonds innerhalb unserer Bürgerstiftung wird durch den Treuhänder, die DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH mit Sitz in Neuss, übernommen.
Wenn Sie möchten, können Sie sich aktiv einbringen indem Sie z.B. mit der Organisation Ihrer Wahl konkrete Projekte entwickeln oder persönlich einen Scheck überreichen.
Ja, ein großer Vorteil Ihres Stiftungsfonds ist es, dass Sie zu seinen Gunsten Ihren Nachlass individuell regeln können. Mit dieser Art der Nachlassregelung, für die sich immer mehr Menschen entscheiden, bewahren Sie Ihr Vermögen über Jahrzente und Jahrhunderte hinweg.
Aber: Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteilsrecht können damit nicht umgangen werden.
Ja, die Bürgerstiftung stellt Ihnen einmal im Jahr einen Bericht zu, der Sie über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Erträge unterrichtet.
Die Bürgerstiftung der Volksbank Mönchengladbach ist gemeinnützig anerkannt. Der Staat belohnt dies mit der Freistellung von Schenkung- und Erbschaftssteuern. Die Erträge, die die Bürgerstiftung der Volksbank Mönchengladbach - und somit auch Ihr Stiftungsfonds - alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit.
Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einen erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen. Fragen Sie hierzu Ihren Kundenberater.
Die Einrichtung eines Stiftungsfonds erfolgt ganz einfach über die sogenannte Zustiftungsvereinbarung, die Sie gemeinsam mit Ihrem Kundenberater besprechen.
Ja, die Bürgerstiftung der Volksbank Mönchengladbach gewährt Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität. Sie können jederzeit Ihre ausgewählte Organisation wechseln.